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  • Impressum | VYC

    Impressum von VYC / Vineyard Cloud GmbH mit Angaben zum Datenschutz sowie AGB und Lizenzvereinbarungen. Impressum Vineyard Cloud GmbH An der Ahlmühle 3 76831 Ilbesheim bei Landau in der Pfalz Registergericht: Amtsgericht Landau Handelsregister-Nummer: HRB 32005 Umsatzsteuer-Id.: DE309639359 Vertreten durch den Geschäftsführer: Marcel Sambale-Lergenmüller Kontakt: Telefon: +49 (0) 6323 94 99 66 0 E-Mail: info@vineyard-cloud.com Verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV Marcel Sambale-Lergenmüller An der Ahlmühle 3 76831 Ilbesheim bei Landau in der Pfalz Allgemeine Nutzungsbedingungen Softwarelizenzvertrag Haftungsausschluss Datenschutzerklärung Onlinepräsenz EU DATA ACT

  • Allgemeine Nutzungsbedingungen | VYC

    Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Nutzung der Software "VYC" / "Vineyard Cloud" können Sie hier nachlesen. Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) zur Software „Vineyard Cloud“ / „VYC“ Fassung gemäß Softwarelizenzvertrag vom 01.01.2026 I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich und Verhältnis zum Softwarelizenzvertrag Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden „ANB“) regeln die Nutzung der vom Diensteanbieter bereitgestellten Softwarelösungen VYC (https://my.vineyard-cloud.com )[SG1] und VYC Fleet (https://vyc.gpsgate.com ) einschließlich aller dazugehörigen Module, Komponenten, Erweiterungen, mobilen Anwendungen (iOS, Android, Flutter-App) sowie der jeweils angebundenen Systeminstanzen. Diensteanbieter und zugleich Lizenzgeber ist die Vineyard Cloud GmbH, An der Ahlmühle 3, 76831 Ilbesheim bei Landau in der Pfalz (nachfolgend „Diensteanbieter“ oder „Lizenzgeber“). Diese ANB konkretisieren und ergänzen den Softwarelizenzvertrag des Lizenzgebers in der Fassung vom 01.01.2026. Im Falle von Widersprüchen geht der Softwarelizenzvertrag diesen ANB vor. Die Nutzung der Software setzt das Bestehen eines wirksamen Softwarelizenzvertrags bzw. eines entsprechenden Bestellscheins voraus. Eine bloße Registrierung oder der Zugang zu einer Testversion begründet kein vollumfängliches Lizenzverhältnis. Diese ANB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, landwirtschaftlichen Betrieben, Organisationen, Genossenschaften, Kellereien oder vergleichbaren Einrichtungen im Sinne von § 14 BGB. Privatpersonen ist die Nutzung nicht gestattet. § 2 Begriffsbestimmungen Soweit in diesen ANB Begriffe verwendet werden, gelten die Definitionen aus § 1 des Softwarelizenzvertrags entsprechend, insbesondere: „Software“ : die vom Lizenzgeber bereitgestellten Anwendungen VYC und VYC Fleet einschließlich aller Module, Komponenten, Erweiterungen und Updates; „Hauptlizenz“ : Lizenz für die Basismodule, Voraussetzung für Modullizenzen; „Modullizenz“ : ergänzende Lizenz für Zusatzfunktionen, nur nutzbar mit aktiver Hauptlizenz; „Technische Kommunikationsschnittstelle (API-Verbindung)“ : dokumentierte Verbindung zwischen Software und Systemen des Lizenznehmers; „Mandant“ : logisch getrennte Daten- und Nutzungseinheit innerhalb der Software; „On-Premise-Installation“ : Betrieb der Software auf Systemen des Lizenznehmers nach § 2a Softwarelizenzvertrag. § 3 Änderungen dieser ANB Der Diensteanbieter ist berechtigt, diese ANB mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies zur Umsetzung neuer gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben (z. B. DSGVO, EU Data Act, sektorspezifische Dokumentationspflichten) erforderlich ist, technische oder organisatorische Weiterentwicklungen der Software dies erfordern, neue Funktionen, Module oder Integrationen bereitgestellt werden, oder redaktionelle Klarstellungen ohne inhaltliche Nachteile für den Lizenznehmer vorgenommen werden. Über Änderungen informiert der Diensteanbieter den Lizenznehmer bzw. die innerhalb seiner Instanz registrierten Hauptbenutzer mindestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten in Textform. Die Mitteilung enthält den Hinweis auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs. Widerspricht der Lizenznehmer nicht innerhalb von 30 Tagen und nutzt die Software weiter, gelten die geänderten ANB ab dem mitgeteilten Zeitpunkt als vereinbart. Ein Widerspruch während einer laufenden Vertragsperiode bewirkt, dass die bisherigen ANB bis zum Ende dieser Vertragsperiode fortgelten. Mit Beginn der folgenden Vertragsperiode bzw. einer automatischen Verlängerung gelten automatisch die dann aktuellen Fassungen des Softwarelizenzvertrags und dieser ANB. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist der Lizenznehmer berechtigt, den Softwarelizenzvertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode zu kündigen. Der Diensteanbieter kann das Vertragsverhältnis zum selben Zeitpunkt beenden, wenn eine Fortführung zu den bisherigen Bedingungen für ihn wirtschaftlich oder technisch unzumutbar ist. II. Registrierung, Benutzer und Zugang § 4 Registrierung und Anmeldeberechtigung grundsätzlich über das Online-Formular unter https://www.vy-c.com oder im Rahmen des Bestell- oder Vertriebsprozesses des Diensteanbieters oder eines autorisierten Vertriebspartners. Nach Prüfung der Anfrage legt der Diensteanbieter oder ein autorisierter Vertriebspartner einen Hauptbenutzer (Administrator) für die jeweilige Mandanten- oder Kundeninstanz an. Der Hauptbenutzer ist berechtigt, innerhalb seiner Instanz weitere Benutzerkonten anzulegen. Die Registrierung ist nur zulässig, wenn sie im Namen und Auftrag eines Unternehmens, landwirtschaftlichen Betriebs, einer Genossenschaft, Kellerei oder sonstigen Organisation erfolgt. Privatpersonen ist die Nutzung der Plattform untersagt. Zwischen dem Diensteanbieter und etwaigen durch den Lizenznehmer angelegten Endnutzern (Mitglieder, Lieferanten, Kunden) entsteht kein eigenständiges Vertragsverhältnis; sämtliche Nutzungsrechte und Zahlungspflichten verbleiben beim Lizenznehmer (§ 4a Abs. 22 Softwarelizenzvertrag). § 5 Zugangsdaten und Sicherheit Nach Freischaltung erhält der Benutzer eine Einladungs-E-Mail zur erstmaligen Vergabe eines Passworts. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lizenznehmer hat organisatorisch sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf die Software erhalten, insbesondere bei On-Premise-Installationen. Der Diensteanbieter haftet für Schäden aus dem Verlust oder Missbrauch von Zugangsdaten nur, soweit ihn ein Verschulden trifft. Der Lizenznehmer hat Missbrauchsfälle unverzüglich an info@vineyard-cloud.com zu melden § 6 Beendigung der Nutzung und Datenlöschung Mit Ende des Softwarelizenzvertrags oder dem Auslaufen der Hauptlizenz erlischt die Zugangsberechtigung zur Cloud-Plattform bzw. zur On-Premise-Instanz. 30 Tage nach Beendigung des Vertrags und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen ist der Diensteanbieter berechtigt, sämtliche personenbezogenen und mandantenbezogenen Daten unwiderruflich zu löschen. Unbeschadet dessen ist der Diensteanbieter berechtigt, nicht-personenbezogene, anonymisierte oder aggregierte Daten (z. B. Flächengrößen, Maschinen-/GPS-Bewegungsdaten, Nutzungsstatistiken, technische Telemetriedaten) dauerhaft zu speichern und zur Verbesserung seiner Systeme, Algorithmen und Auswertungen zu verwenden. Eine Re-Identifizierung natürlicher Personen ist ausgeschlossen. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, vor Vertragsende etwaige Export- oder Berichtsfunktionen zu nutzen. Nach Löschung besteht kein Anspruch auf nachträglichen Datenexport, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist. III. Leistungen, Varianten, Verfügbarkeit § 7 Leistungsangebot und Bereitstellungsformen Der Diensteanbieter stellt die Software entweder als Cloud-Service (SaaS) über die vom Diensteanbieter betriebene Plattform oder – bei gesonderter Vereinbarung – als On-Premise-Installation auf Systemen des Lizenznehmers bereit (vgl. § 2 und § 2a Softwarelizenzvertrag). Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Bestellschein, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung / Preisliste, sowie den im System freigeschalteten Modulen (Hauptlizenz, Modullizenzen, verbrauchsabhängige Lizenzen). Testversionen Eine kostenlose Testversion kann über https://www.vy-c.com beantragt werden. Testversionen dienen ausschließlich der Evaluation und Demonstration der Software. Sie werden „wie besehen“ bereitgestellt und sind nicht für die Erstellung oder Aufbewahrung rechtlich verbindlicher betrieblicher Dokumentationen geeignet – insbesondere nicht für Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Pflanzenschutz, Düngung, Erträgen, Ressourcen-, Kosten- oder Nachhaltigkeitsdaten (z. B. ESG-/CSRD-Berichte). Eine Nutzung zu Nachweis- oder Berichtszwecken erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Lizenznehmers. § 8 Verfügbarkeit und Wartung Für die Cloud-Variante gewährleistet der Diensteanbieter in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 96 % im Monatsmittel. Nicht als Ausfallzeiten gelten: geplante Wartungsarbeiten, insbesondere das regelmäßige Wartungsfenster mittwochs zwischen 10:00 und 12:00 Uhr (CET), Zeiten höherer Gewalt, Störungen in Netzen oder bei Drittanbietern (Hosting, Kartenanbieter, API-Anbieter), die außerhalb des Einflussbereichs des Diensteanbieters liegen. Bei On-Premise-Installationen trägt der Lizenznehmer die Verantwortung für die Systemumgebung, Verfügbarkeit, Backups und Sicherheitsmaßnahmen. Der Diensteanbieter haftet nicht für Ausfälle, die aus der Infrastruktur des Lizenznehmers resultieren (§ 2a Softwarelizenzvertrag). Der Diensteanbieter ist berechtigt, die Software regelmäßig zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Änderungen an Benutzeroberfläche, Datenstrukturen oder Schnittstellen gelten als vertragsgemäß, sofern der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird. § 9 Änderungen von Diensten / Modulen Der Diensteanbieter kann einzelne Module, Funktionen oder Integrationen erweitern, anpassen oder ersetzen, soweit dadurch der Gesamtzweck der Plattform nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Einschränkungen werden mindestens 30 Tage vorab angekündigt. Bei Drittkomponenten (insbesondere VYC Fleet / GpsGate) gelten ergänzend die Bestimmungen des Drittanbieters; der Diensteanbieter haftet nicht für Funktionsänderungen, die der Drittanbieter vornimmt. IV. Nutzung und Daten § 10 Zulässige Nutzung Die Software darf nur im Rahmen der vertraglich vorgesehenen betrieblichen Zwecke genutzt werden. Eine Nutzung für private oder nicht-betriebliche Zwecke ist ausgeschlossen. Der Lizenznehmer ist für seine technische Umgebung (Endgeräte, Browser, Internetanbindung, Energieversorgung) selbst verantwortlich. Ein „Screen-Scraping“, automatisiertes Massenauslesen oder eine Nutzung, die auf Umgehung von Lizenzmodellen (z. B. Flächen- oder Benutzerlizenzen) abzielt, ist unzulässig. Erfasste Zeiten / Betriebszeiten Zeit-, Leistungs-, Mengen- oder Maschinendaten, die in der Software erfasst werden, dienen ausschließlich der internen betriebswirtschaftlichen Nutzung (Kalkulation von Aufträgen, Flächen, Maschinen- oder Personalkosten). Sie sind nicht als rechtsverbindliche oder rechtskonforme Nachweis- oder Berichtsdaten im Sinne gesetzlicher Vorgaben konzipiert. Der Lizenznehmer bleibt selbst dafür verantwortlich, etwaige gesetzlich vorgeschriebene Nachweis- oder Dokumentationspflichten mit geeigneten Systemen zu erfüllen. § 11 Datennutzung, DSGVO und Data Act Mit der Nutzung der Software können technische, betriebliche oder statistische Daten entstehen („Nutzungsdaten“). Diese dürfen durch den Diensteanbieter in anonymisierter oder aggregierter Form zur Verbesserung, Analyse und Weiterentwicklung seiner Systeme verwendet werden – entsprechend § 9a Softwarelizenzvertrag. Die Nutzung dieser Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) und berührt nicht die Eigentums- oder Verfügungsrechte des Lizenznehmers an den zugrunde liegenden Originaldaten. Bei On-Premise-Installationen gilt die Datennutzung nur, soweit der Lizenznehmer dem Diensteanbieter Zugriff auf die hierfür erforderlichen Daten gewährt oder diese im Rahmen von Support/Wartung bereitstellt. Soweit der Lizenznehmer seinerseits als Reseller oder Betreiber einer mandantenfähigen Instanz auftritt, ist er für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten selbst verantwortlich (vgl. § 9b Softwarelizenzvertrag). § 12 Inhalte, Urheberrechte und Drittinhalte Alle in der Software verfügbaren Inhalte, Strukturen, Datenmodelle, Layouts, Quelltexte, Dokumentationen und Datenbanken unterliegen dem Urheberrecht bzw. sonstigen Schutzrechten des Diensteanbieters oder seiner Lizenzgeber. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder Zurverfügungstellung gegenüber Dritten ist nur insoweit gestattet, als dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Der Diensteanbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aktualität von Drittinhalten (z. B. behördliche Pflanzenschutzdaten, Open-Data-Anbieter, Wetterdaten, Kartenanbieter). § 13 Sperrung von Zugängen Der Diensteanbieter ist berechtigt, Benutzerkonten oder ganze Instanzen vorübergehend zu sperren oder Zugriffsrechte zu beschränken, wenn ein Zahlungsverzug nach Maßgabe des Softwarelizenzvertrags besteht, ein Verstoß gegen diese ANB oder gegen gesetzliche Vorschriften vorliegt, oder eine Gefährdung der Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme droht. Dauerhaft gesperrte Benutzer dürfen keinen neuen Zugang anlegen. V. Datenschutz § 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung Der Diensteanbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung unter https://www.vy-c.com/privacy. Soweit der Lizenznehmer personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter, Mitglieder, Lieferanten oder Kunden über die Software verarbeitet, wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Bestimmte Funktionen (z. B. Karten, Push, Mobile-Store-Distribution) basieren auf Diensten Dritter (Google, Apple, Kartenanbieter). Deren Nutzung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Datenschutzbestimmungen. Daten werden grundsätzlich auf Servern mit Standort Deutschland gespeichert, soweit nicht aus technischen Gründen (z. B. App-Stores, Push-Dienste, CDN) eine abweichende Verarbeitung erforderlich ist. VI. Haftung § 15 Haftungsbeschränkung Es gelten die Haftungsregelungen des § 8 Softwarelizenzvertrag entsprechend. Insbesondere: unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, Produkthaftung sowie übernommenen Garantien; bei leichter Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden; keine Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Pflanzenschutz-, Auflagen- oder behördliche Daten; der Lizenznehmer bleibt zur eigenverantwortlichen Prüfung verpflichtet; die in der Software verfügbaren Funktionen zur Erfassung von Zeiten, Leistungen, Mengen oder Maschinenlaufzeiten bilden ausschließlich eine interne betriebswirtschaftliche Grundlage zur Planung, Kalkulation und Kostenrechnung und sind nicht als rechtsverbindliche Dokumentation im Sinne gesetzlicher Vorschriften konzipiert oder zertifiziert. Bei On-Premise-Installationen haftet der Diensteanbieter nicht für Störungen, Ausfälle oder Sicherheitsvorfälle, die auf die Systemumgebung des Lizenznehmers zurückzuführen sind. Dokumentations- und Nachweiszwecke Die Software dient ausschließlich der betrieblichen Unterstützung, Planung, Auswertung und internen Dokumentation. Eine Nutzung der Software oder einzelner Module zu gesetzlich oder behördlich geforderten Nachweis-, Melde- oder Berichtszwecken (z. B. Pflanzenschutz-, Düngemittel-, Ertrags-, ESG-/CSRD-, Arbeits-, Steuer- oder Umweltberichte) erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Lizenznehmers. Der Diensteanbieter übernimmt keine Gewähr für die rechtliche oder fachliche Vollständigkeit, Aktualität oder Verwertbarkeit der über die Software erstellten oder gespeicherten Daten in amtlichen oder prüfrelevanten Verfahren Datenherkunft, Plausibilität und Ergebnisprüfung Die Software verarbeitet Daten, die vom Lizenznehmer, dessen Mitarbeitern, Mitgliedern, Lieferanten, beauftragten Dienstleistern oder sonstigen Dritten – einschließlich automatisierter Systeme, Schnittstellen oder externer Datenquellen (z. B. Wiegesysteme, Wetterdienste, Geoserver, ERP-Systeme) – bereitgestellt, eingegeben oder übermittelt werden. Der Lizenzgeber haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Daten und deren Übermittlung, insbesondere nicht bei fehlerhaften, unvollständigen oder technisch bedingt (z. B. durch Offline-Nutzung) nicht übermittelten, verlorenen oder verzögerten Datensätzen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die übermittelten und in den Modulen angezeigten Daten, Ergebnisse und Berechnungen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen, bevor er sie für betriebliche, abrechnungs- oder behördliche Zwecke verwendet. Dies gilt insbesondere für die Module Flächenerhebungsbogen (FEB), Bonitur, Ernte- / Leseplanung, (Traubengeld-)Abrechnung sowie für vergleichbare Module, die auf Daten aus Drittsystemen oder mobilen Anwendungen basieren. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden oder Nachteile, die aus der Nutzung unvollständiger, fehlerhafter, technisch bedingt nicht übermittelter, verlorener oder verspätet synchronisierter Daten entstehen. VII. Schlussbestimmungen § 17 Form Erklärungen im Rahmen dieser ANB können schriftlich oder in Textform (insbesondere per E-Mail an info@vineyard-cloud.com ) abgegeben werden, soweit nicht im Einzelfall Schriftform ausdrücklich vereinbart ist. § 18 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser ANB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. § 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Diensteanbieters. Vineyard Cloud GmbH An der Ahlmühle 3, D-76831 Ilbesheim bei Landau in der Pfalz Geschäftsführer: Marcel Sambale-Lergenmüller Amtsgericht Landau HRB 32005 Ust.-ID: DE309639359

  • Für Genossenschaften | VYC

    Effizienter zusammenarbeiten mit VYC Suite. Mitglieder und Verwaltung arbeiten Hand in Hand bei der Flächenverwaltung, Bonitur, Leseplanung und vielem mehr. Sie notieren nur das Wichtigste, den Rest übernimmt VYC. Vom Mitglied über die Verwaltung bis zur Geschäftsführung - schnell eingerichtet und leicht zu bedienen. Für Genossenschaften Effizienter zusammenarbeiten mit VYC Suite Mitglieder und Verwaltung arbeiten Hand in Hand bei der Flächenverwaltung, Bonitur, Leseplanung und vielem mehr. Mit VYC Suite arbeiten Sie effizient zusammen und sparen wertvolle Ressourcen. Sie notieren nur das Wichtigste, den Rest übernimmt VYC . Vom Mitglied über die Verwaltung bis zur Geschäftsführung - schnell eingerichtet und leicht zu bedienen. Für Mitglieder Für die Verwaltung Ihre Mitglieder werden es lieben mit VYC One zu arbeiten. Und ihre Dokumentation liefert VYC gleich mit. Digitale Schlagkartei Aufgaben steuern Teams verwalten Zeiterfassung Lager & Geräte Pflanzenschutz & Düngung und vieles mehr Zu VYC One Schnelle und direkte Kommunikation macht die Abläufe reibungsloser und effizienter. Flächenerhebung Bonitur und Kommunikation Leseplanung und -anmeldung Lieferscheine Veranstaltungen Mitgliederportal Traubengeldberechnung Vollkostenrechnung Die VYC Suite arbeitet voll vernetzt mit anderen Schnittstellen zu Warenwirtschaftssystemen oder dem Keller. Treffen Sie datenbasierte Entscheidungen und leiten Sie den Betrieb in eine effiziente Zukunft. Jetzt ausprobieren Passt sich ihrer Betriebsgröße an Egal ob 1 oder 7.000 Parzellen - VYC passt sich an, damit alle effizient zusammenarbeiten können. Demo-Termin vereinbaren Kosten senken Effizienz steigern Unsere Kunden können durch den Einsatz von VYC zwischen 2.500 € und 65.000 € pro Jahr einsparen.* Mit VYC haben Sie ihre Kosten im Blick - jederzeit. Jetzt kennenlernen * ROI Durchschnitt, berechnet aus Feedback und Kundendaten, abhängig von der Größe des Betriebs und Nutzungsumfang der Anwendung, 2022. VYC kann mehr RTK-Module RTK bietet im Gegensatz zu GPS die Möglichkeit auf 1 bis 2 cm genaue Geodaten zu erfassen. RTK Module können an Maschinen auch nachgerüstet werden. Sprechen Sie uns einfach an! M2M-Karten Intellingente Geräte benötigen zum Datenaustausch sogenannte M2M-Karten. Unser eigener Datentarif macht es uns möglich, Ihnen ein exzellentes Preis-Leistungsverhältnis zu bieten. Endgeräte Wir wissen, welche Tablets und Smartphones funktionieren und auch für den Einsatz im Feld geeignet sind. Gerne beraten wir Sie zu günstigen Endgeräten mit ausreichend Power. Zubehör Halterungen und weiteres Zubehör müssen draußen einiges aushalten können. Wir liefern Ihnen gerne passendes Zubehör zu Ihren mobilen Endgeräten. Fragen Sie uns gerne! „Ich koordiniere mit VYC alle Belange unserer Mitglieder. Hier geht es insbesondere darum, die Kommunikation und den Austausch mit den Mitgliedern so angenehm wie möglich zu gestalten.“ Kilian Scheuring Mitgliederentwicklung GWF „Ohne VYC möcht‘ ich nicht mehr arbeiten. Ich mach‘ 140 Schläge, grad bei Pflanzenschutz ist das genial für die Dokumentation. Und auch zum Abarbeiten – wenn du mal 2 Std. Regenpause hast, wissen alle ganz genau, wo sie wieder weitermachen müssen. Ohne VYC geht‘s nicht mehr!“ Johannes Prowald Winzer und Lohnunternehmer der GWF „Klassifizierung mit VYC geht erheblich einfacher, auch in den Nachbarortschaften finden wir direkt den Weinberg und die Daten landen sofort bei der Genossenschaft. Auch die Leseanmeldung geht mit VYC sehr gut. Man bucht sich ein und hier beim Abladen läuft es dann reibungslos.“ Otto Lindner Klassifizierungsteam der GWF „Ich arbeite mit VYC ganz intensiv während und nach der Lese, denn wir planen damit all unsere Weinberge. VYC hilft uns bei der Planung jeder einzelnen Parzelle, ca. 7.000 Stück. Hier erstellen wir unsere Lesepläne, was und wann und in welcher Qualität wir angeliefert brauchen und jeder Winzer kann sich dann über PC oder Tablet zur Lese anmelden.“ Markus Troll Leitung Produktion und Technik, GWF Glückliche Kunden Die erfolgreichsten Betriebe vertrauen auf VYC

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Blogbeiträge (14)

  • Pflanzenschutz-Check in Deidesheim: VYC live erleben

    Die Theorie kennen wir alle – am 29. Januar gehen wir in Deidesheim in die Praxis! Seit dem 1. Januar 2026 ist es offiziell: Die rein digitale Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen ist für alle Betriebe Pflicht. Das Ende von Papierlisten und Excel-Tabellen sorgt bei vielen für Unruhe – doch wir bei VYC lassen Sie damit nicht allein. Ihr Betrieb, Ihr Tempo – am PC oder per App Wir wissen aus vielen Gesprächen, dass die größte Sorge oft gar nicht die Digitalisierung an sich ist, sondern die Art der Umsetzung. Viele Betriebsleiter haben keine Lust auf kompliziertes „App-Gefrickel“ mitten im Weinberg. Das ist die gute Nachricht:  Mit VYC haben Sie die Wahl. Unsere Software ist kein technisches Experiment, sondern seit 10 Jahren erfolgreich am Markt etabliert. Auch wenn wir mittlerweile zu 100 % zur RWZ-Familie gehören, bleibt unser Kern gleich: Wir bieten Praxislösungen. Kein App-Zwang:  Wenn Sie Ihre Daten lieber abends in Ruhe im Büro nachpflegen, nutzen Sie einfach die Browser-Version an Ihrem PC . Das ist übersichtlich, sicher und für viele der entspannteste Weg. Volle Flexibilität:  Für alle, die es direkt vor Ort erledigen wollen, funktioniert die App natürlich weiterhin genauso zuverlässig. Besuchen Sie uns in Deidesheim: VYC live erleben Gemeinsam mit dem Raiffeisen Agrarhandel Pfalz möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen spielend erfüllen, ohne Ihren Arbeitsalltag zu verkomplizieren. Wir laden Sie herzlich ein, VYC und unser Team persönlich kennenzulernen. Wann? Wo? Donnerstag, 29. Januar 2026 | Beginn: 10:00 Uhr Raiffeisen Agrarhandel Pfalz, Buschweg Nord 3, 67146 Deidesheim Was wir vor Ort gemeinsam angehen: Gesetzes-Check 2026:  Wir erklären verständlich, was Art. 67 VO (EU) 1107/2009 wirklich für Sie bedeutet. Live-Demo:  Sehen Sie selbst, wie einfach die Erfassung von Anwendungsdaten, BBCH-Stadien und Flächenlagen funktioniert – egal ob am PC oder mobil. Direkter Austausch:  Wir nehmen uns Zeit für Ihre kritischen Fragen zur praktischen Umsetzung in Ihrem Betrieb. Nutzen Sie die Gelegenheit, um entspannt und mit einem sicheren Gefühl in die neue Saison zu starten. Machen Sie die Dokumentation zur Nebensache, damit Sie wieder mehr Zeit für das Wesentliche haben: Ihre Bestände. Melden Sie sich jetzt an: Damit wir die Veranstaltung bestmöglich planen können, bitten wir um eine kurze Anmeldung über den folgenden Button:

  • Vineyard Cloud vollständig in die RWZ-Gruppe integriert

    Vineyard Cloud (VYC) ist jetzt vollständig ein Unternehmen der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG (RWZ). Für die bestehenden Nutzerinnen und Nutzer bleiben Zugänge, Daten und Support unverändert. Auch das Team hinter VYC bleibt im Einsatz und betreut die Plattform weiterhin mit derselben Erfahrung und Expertise. Gleichzeitig eröffnet die Integration neue Möglichkeiten, die Plattform und den Service langfristig weiterzuentwickeln. Unveränderte Nutzung und Datensicherheit Zugänge und Funktionen bleiben unverändert:  Login, Nutzeroberfläche und alle bisherigen Funktionen stehen weiterhin wie gewohnt zur Verfügung. Datensicherheit: Alle Daten werden nach den bekannten Datenschutz-Standards verarbeitet. Support: Das VYC-Team steht weiterhin für Fragen und Unterstützung zur Verfügung. Stabilität, Perspektiven und Weiterentwicklung Die Zugehörigkeit zur RWZ-Gruppe legt die Grundlage für langfristige Stabilität und Investitionssicherheit der Plattform. Zugleich eröffnen sich neue Möglichkeiten zur Weiterentwicklung: Erweiterter Service:  Das Angebot wird künftig stärker auf die betriebliche Nutzung abgestimmt, unter anderem mit zusätzlichen Tools und vereinfachter Dokumentation und Verwaltung über das Winzerbüro. Vernetzung und Synergien:  Die Einbindung in die RWZ-Gruppe ermöglicht, die Plattform kontinuierlich zu verbessern und das Service- und Dienstleistungsangebot auszubauen. Beispielsweise können Nutzerinnen und Nutzer bereits jetzt zwischen VYC und ackerprofi mit nur einem Klick wechseln wechseln oder Pflanzenschutz- und Verbrauchsmittel über einen direkten Link zu akoro bestellen. Mit der Integration in die RWZ-Gruppe wird VYC für Sonderkulturen, insbesondere Winzer, Genossenschaften, Kellereien, Lohnunternehmer und Rebschulen langfristig stabil, sicher und innovativ weiterentwickelt.

  • VYC auf der Landwirtschaftsmesse Rheinland-Pfalz 2025

    26.11. - 28.11.2025 | 09:30h - 17:30h Messepark Trier - In den Moselauen 1, 54294 Trier Sehen wir uns am Stand 220 bei der RWZ? Besucht uns auf der Landwirtschaftsmesse Rheinland-Pfalz 2025 Vom 26. bis 28. November 2025  sind wir im Messepark Trier  am Stand 220 (RWZ)  vertreten. Wir laden euch herzlich ein, vorbeizukommen und unsere neuesten Lösungen für Wein- und Sonderkulturbetriebe live zu erleben.Der Eintritt ist frei – hier könnt ihr eure persönliche Eintrittskarte sichern: https://www.landwirtschaftsmesse.com/rheinland-pfalz/karten-bestellen/ Was erwartet euch? Pflanzenschutz-Dokumentation 2026: Wie VYC euch sicher durch die neuen Anforderungen führt – und warum trotzdem vieles so einfach bleibt wie bisher. Meine Karten: Mach sichtbar, was vorher unsichtbar war: Krankheit, Sorte, Jahrgang – alles sofort auf Hektar berechnet. VYC Fleet:  Die smarte Lösung für automatisches GPS-Tracking und effizientes Flottenmanagement im Weinbau. Pachtverwaltung:  Unsere digitale Unterstützung für eine einfache und übersichtliche Pachtorganisation. Besucht uns am Stand 220 (RWZ) Kommt vorbei, erlebt VYC live und sprecht mit uns über eure Herausforderungen – wir freuen uns auf euch! 😊 Messezeiten: 📍 Ort:   Messepark Trier - In den Moselauen 1, 54294 Trier 📅 Datum:  26. – 28. November 2025 🕒 Öffnungszeiten: 09:30h - 17:30h 🎟️ Eintritt:  Frei Wir sehen uns in Trier! 🍇 Damit du keine Updates zu Pflanzenschutz 2026, neuen Funktionen & wichtigen Hinweisen verpasst:

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