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Nutzungs- & Lizenzbedingungen

Nutzungsbedingungen für die Software "VYC"

I. Vertragsgegenstand, Änderungen
 
§ 1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen
 
(1) Die Vineyard Cloud GmbH, Ruprechtstr. 44, 67483 Edesheim (nachfolgend „Diensteanbieter“ genannt) stellt auf ihrer Homepage my.vineyard-cloud.com eine Softwarelösung für ein digitales Weinbergmanagement zur Verfügung. Die Nutzer können auf der Plattform verfügbare Inhalte abrufen und verschiedene Dienste im Rahmen der jeweiligen Verfügbarkeit nutzen. Nähere Informationen zu den Diensten finden sich in der Dienstebeschreibung, § 7.
 
(2) Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Zurverfügungstellung der Dienste durch den Diensteanbieter und die Nutzung dieser Dienste durch Sie als ordnungsgemäß angemeldeten Nutzer.

§ 2 Änderungen der Nutzungsbedingungen

Der Diensteanbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird der Diensteanbieter Sie mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern Sie nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widersprechen und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzen, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle Ihres Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In der Änderungsmitteilung wird der Diensteanbieter Sie auf Ihr Widerspruchsrecht und auf die Folgen hinweisen.


II. Anmeldung zur Nutzung, Umgang mit Zugangsdaten, Beendigung der Nutzung
 
§ 3 Anmeldeberechtigung

(1) Die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Dienste setzt Ihre Anmeldung als Nutzer voraus. Die entsprechenden Zugangsdaten haben Sie bei Abschluss des Softwarelizenzvertrages erhalten.

(2) Die Anmeldung ist Ihnen nur erlaubt, wenn Sie volljährig und unbeschränkt ge-schäftsfähig sind. Minderjährigen Personen ist eine Anmeldung untersagt. Bei ei-ner juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäfts-fähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.

§ 4 Verantwortung für die Zugangsdaten

(1) Im Rahmen des Vertragsschlusses geben Sie eine Emailadresse an, an die wir einen automatischen Link versenden. Klicken Sie diesen Link an, werden Sie aufgefordert, ein Passwort für den Zugang zur Plattform einzurichten. Mit diesen Daten können Sie sich nach der Freischaltung Ihres Zugangs auf der Plattform einloggen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass der Benutzername nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte verletzt und nicht gegen die guten Sitten verstößt.

(2) Die Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind von Ihnen geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

(3) Es liegt weiter in Ihrer Verantwortung sicher zu stellen, dass Ihr Zugang zur Plattform und die Nutzung der zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch Sie bzw. durch die von Ihnen autorisierten Personen erfolgt. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von Ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist der Diensteanbieter unverzüglich zu informieren.
Sie haften für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Ihren Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5 Aktualisierung der Nutzerdaten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten (einschließlich Ihrer Kontaktdaten) aktuell zu halten. Tritt während der Dauer Ihrer Teilnahme eine Änderung der angegebenen Daten ein, so teilen Sie uns Ihre geänderten Daten bitte unverzüglich per E-Mail mit.

§ 6 Beendigung der Nutzung

(1) Mit Kündigung Ihres Softwarelizenzvertrages erlischt auch die Berechtigung für den Zugang zur Plattform. Sie dürfen Ihren Zugang ab diesem Zeitpunkt nicht mehr nutzen. Der Diensteanbieter behält sich vor, den Benutzernamen sowie das Passwort nach Beendigung zu sperren.

(2) Der Diensteanbieter ist berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen Ihrer Teilnahme entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen.


III. Dienste und Inhalte auf der Plattform

§ 7 Diensteangebot und Verfügbarkeit der Dienste

(1) Der Diensteanbieter stellt Ihnen auf der Plattform unterschiedliche Informations- und sonstige Dienste zur zeitlich befristeten Nutzung zur Verfügung.

(2) Alle verfügbaren Dienste dienen zur Unterstützung des optimalen Managements Ihrer Weinberge. Zur Verfügung stehende Dienste sind unter anderem

  • Schlagkartei

  • Prozessmanagement

  • Mitarbeitermanagement

  • Gerätemanagement

  • Pflanzenschutz-Modul

  • Düngemittel-Modul

  • Point of Interesst

  • Dashboard


(3) Die Dienste basieren auf Daten, Beiträgen, Bild- und Tondokumenten, Informationen, Statistiken, Auswertungen, Analysen und sonstigen Inhalten (nachfolgend zusammenfassend „Inhalte“ genannt) oder generieren diese erst, um Sie beim Management Ihres Weinbergs zu unterstützen. Auch können Daten, die aufgrund Ihrer Nutzung der Software und ihrer Services neu generiert werden, wiederum Grundlage für die Nutzung der verfügbaren Dienste werden.

(4) Zu den auf der Plattform verfügbaren Diensten können auch Dienste Dritter gehören, zu welchen der Diensteanbieter lediglich den Zugang vermittelt. Für die Inanspruchnahme derartiger Dienste – die jeweils als Dienste Dritter kenntlich gemacht sind – können von diesen Nutzungsbedingungen abweichende oder zusätzliche Regelungen gelten, auf die der Diensteanbieter Sie jeweils hinweisen wird.

(5) Für sämtliche Dienste gewährleistet der Diensteanbieter in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 96% im Monatsmittel. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die regulären Wartungsfenster der Plattform, die jeden Mittwoch zwischen 10:00 und 12:00 Uhr liegen. Zeiten, in denen die Plattform aufgrund von höherer Gewalt, unvorhersehbaren technischen Störungen oder durch Drittanbieter verursachten Ausfällen (z. B. Hosting, Netzwerk) nicht verfügbar ist, gelten nicht als Ausfallzeiten im Sinne dieser Regelung.

(6) Im Übrigen besteht ein Anspruch auf die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Dienste nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beim Diensteanbieter. Der Diensteanbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit seiner Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

§ 8 Änderungen von Diensten

Der Diensteanbieter ist jederzeit berechtigt, insbesondere zum Zwecke der Optimierung, Leistungserweiterung, Effizienz, Sicherheit oder zur Erbringung von Serviceleistungen, auf der Plattform bereitgestellte Dienste zu ändern. Hierdurch können sich die Darstellung von Inhalten oder Features der jeweiligen Anwendung ändern, ohne dass hierdurch maßgeblich der Inhalt, Nutzen oder die Daten des Service geändert werden. Der Diensteanbieter wird hierbei jeweils auf Ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen. Wesentliche Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang erheblich beeinträchtigen, wird der Diensteanbieter dem Nutzer mindestens 30 Tage vorab mitteilen.

§ 9 Schutz der Inhalte, Verantwortlichkeit für Inhalte Dritter

(1) Die auf der Plattform verfügbaren Inhalte, Dienste oder Verfahren sind überwiegend geschützt durch das Patentrecht oder durch sonstige Schutzrechte und stehen jeweils im Eigentum des Diensteanbieters oder sonstiger Dritter, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Die Zusammenstellung der Inhalte als Solche ist ggf. geschützt als Datenbank oder Datenbankwerk iSd. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG. Sie dürfen diese Inhalte lediglich im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen und  des zugrunde liegenden Softwarelizenzvertrages nutzen.

(2) Die auf der Plattform verfügbaren Inhalte (auch Daten) stammen teilweise vom Diensteanbieter und teilweise von sonstigen Dritten. Inhalte Dritter werden nachfolgend zusammenfassend „Drittinhalte“ genannt. Der Diensteanbieter führt bei Drittinhalten keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durch und übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Drittinhalte. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Drittinhalte und deren Eignung für den von der Software bestimmten Zweck.


IV. Inanspruchnahme der Dienste durch Sie

§ 10 Umfang der erlaubten Nutzung, Überwachung der Nutzungsaktivitäten
 
(1) Ihre Nutzungsberechtigung beschränkt sich auf den Zugang zur Plattform sowie auf die Nutzung der verfügbaren Dienste im Rahmen der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen.

(2) Für die Schaffung der in Ihrem Verantwortungsbereich zur vertragsgemäßen Nutzung der Dienste notwendigen technischen Voraussetzungen sind Sie selbst verantwortlich. Der Diensteanbieter schuldet Ihnen keine diesbezügliche Beratung. Für etwaige Kompatibilitätsprobleme, die durch geänderte Softwarestände, Geräte- oder Browserfunktionalitäten entstehen, kann vom Diensteanbieter keine Gewähr übernommen werden. Gleiches gilt für die Online-Performance der entsprechenden Hardware.

§ 11 Generierung neuer Daten durch Ihre Nutzung

(1) Soweit Sie die Plattform und die darauf angebotenen Dienste nutzen, können aus Ihren Anfragen, Recherchen oder Nutzungsdaten wiederum neue Datensätze entstehen, die zur Bestätigung von Empfehlungen oder Statistiken, die die Software generiert, anonymisiert an andere Nutzer oder an den Diensteanbieter weitergegeben werden. Personenbezogene Daten von Ihnen werden niemals ohne Ihr Einverständnis weitergegeben.

(2) Mit der Nutzung der App räumen Sie dem Diensteanbieter jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen durch ihre Nutzung entstehenden Daten und Inhalten in anonymisierter Form ein, insbesondere​

  • zur Speicherung der Inhalte auf dem Server des Diensteanbieters sowie deren Veröffentlichung, insbesondere durch Weitergabe an andere Nutzer im Rahmen des Service

  • zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforderlich ist, und

  • zur Einräumung von – auch entgeltlichen – Nutzungsrechten gegenüber Dritten an Ihren Inhalten entsprechend § 14.

 
Eine Re-Identifizierung anonymisierter Daten ist ausgeschlossen.
 
§ 12 Nutzungsrecht an auf der Plattform verfügbaren Inhalten

(1) Soweit nicht in diesen Nutzungsbedingungen eine weitergehende Nutzung ausdrücklich erlaubt oder auf der Plattform durch eine entsprechende Funktionalität (z.B. Download-Button) ermöglicht wird,

  • dürfen Sie die auf der Plattform verfügbaren Inhalte ausschließlich für eigene Zwecke online abrufen und anzeigen. Dieses Nutzungsrecht ist auf die Dauer Ihrer vertragsgemäßen Teilnahme beschränkt;

  • ist es Ihnen untersagt, die auf der Plattform verfügbaren Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten, sofern es nicht dem vertragsgemäßen Nutzen dient. Ebenso ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.

​​
(2) Ihre zwingenden gesetzlichen Rechte (einschließlich der Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG) bleiben unberührt.
 
§ 13 Sperrung von Zugängen

(1) Der Diensteanbieter kann Ihren Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen bzw. verstoßen haben, oder wenn der Diensteanbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Diensteanbieter Ihre berechtigten Interessen angemessen berücksichtigen.

(2) Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung sperrt der Diensteanbieter Ihre Zugangsberechtigung und benachrichtigt Sie hierüber per E-Mail.

(3) Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert der Diensteanbieter nach Ablauf der Sperrzeit die Zugangsberechtigung und benachrichtigt Sie hierüber per E-Mail. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme für die Plattform dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut auf der Plattform anmelden.


V. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

§ 14 Datenschutz
(1) Zu den Qualitätsansprüchen des Diensteanbieters gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Nutzer (nachfolgend „personenbezogene Daten“) umzugehen.
Der Diensteanbieter verarbeitet personenbezogene Daten vertraulich sowie im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und gibt diese nicht an Dritte weiter, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

(2) Sofern der Nutzer personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung der Plattform verarbeitet, wird zwischen dem Nutzer (als Verantwortlicher) und dem Diensteanbieter (als Auftragsverarbeiter) eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

(3) Darüber hinaus verarbeitet der Diensteanbieter personenbezogene Daten nur, soweit hierfür eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers vorliegt.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(4) Der Diensteanbieter weist darauf hin, dass bestimmte Funktionen der Plattform auf Infrastrukturen oder Diensten Dritter (z. B. Google Cloud, Apple Push Services, OpenStreetMap) basieren können.
Soweit hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der Datenschutzbestimmungen des Diensteanbieters und der jeweiligen Datenschutzstandards der Drittanbieter.

(5) Alle im Rahmen der Nutzung der Plattform erhobenen, verarbeiteten oder genutzten Daten werden auf Servern mit Standort Deutschland gespeichert.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz enthält die Datenschutzerklärung des Diensteanbieters, abrufbar unter https://www.vy-c.com/privacy.



VI. Haftungsbeschränkung

§ 15 Haftungsbeschränkung

Im Rahmen der Nutzung der Software auf unserer Plattform durch Sie haftet der Diensteanbieter nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

(1) Der Diensteanbieter haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

  • im Umfang einer vom Diensteanbieter übernommenen Garantie.


(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), ist die Haftung des Diensteanbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

(3) Eine weitergehende Haftung des Diensteanbieters besteht nicht.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Diensteanbieters.

(5) Der Diensteanbieter bedient sich eigener Datenquellen sowie „open data Public Providern“ (z. B. Wetterdienste), um dem Nutzer kontextbezogene, personalisierte Informationen, Statistiken, Prognosen, Empfehlungen oder Warnungen zur Verfügung zu stellen.
Der Diensteanbieter ist bemüht, diese Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt zusammenzustellen.
Gleichwohl sind diese Informationen insbesondere bei Prognosen, statistischen Auswertungen oder algorithmisch generierten Empfehlungen stets nur als Entscheidungshilfe zu verstehen, die einer eigenen fachlichen Bewertung durch den Nutzer bedürfen.
Der Diensteanbieter übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit, Validität, Vollständigkeit oder erfolgssichere Umsetzung der auf der Plattform verfügbaren Informationen, Statistiken, Empfehlungen oder Warnungen.

(6) Die in der Software bereitgestellten Funktionen, Daten und Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dienen ausschließlich der betrieblichen Unterstützung und ersetzen nicht die eigenverantwortliche Prüfung der jeweils geltenden rechtlichen, behördlichen und fachlichen Anforderungen durch den Nutzer. Der Diensteanbieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verstöße, die aus der Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen, Zulassungsbestimmungen, Anwendungsauflagen, Wartezeiten, Betretungsverboten, maximal zulässigen Aufwandmengen oder sonstigen gesetzlichen, behördlichen, sicherheits- oder umweltrelevanten Vorgaben resultieren. Die Verantwortung für die korrekte Anwendung und Dokumentation liegt allein beim Nutzer.

(7) Soweit die Software Pflanzenschutzdaten aus externen oder behördlichen Quellen (insbesondere der BVL-Datenbank, https://psmregister.bvl.bund.de/) automatisiert bereitstellt, erfolgen Abruf und Anzeige ohne Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten. Änderungen der Zulassungen oder Auflagen können jederzeit durch die zuständigen Behörden erfolgen.
Der Nutzer kann daneben eigene Pflanzenschutzmittel samt Dosierungen, Auflagen und weiteren Metadaten in der Software anlegen oder bestehende Datensätze bearbeiten. Für alle vom Nutzer selbst angelegten oder geänderten Daten übernimmt der Diensteanbieter keine Verantwortung oder Haftung für deren Richtigkeit, Gesetzeskonformität oder Plausibilität – unabhängig davon, in welchem Land die Software eingesetzt wird.

(8) Die in der Software verfügbaren Funktionen zur Zeiterfassung von Mitarbeitern dienen ausschließlich der betrieblichen Kalkulation, internen Planung und Kostenrechnung.
Sie sind nicht als rechtskonforme Arbeitszeiterfassung im Sinne der jeweils national geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften (z. B. Arbeitszeitgesetz, Richtlinie 2003/88/EG oder entsprechende nationale Regelungen anderer Mitgliedstaaten) konzipiert oder zertifiziert.
Der Diensteanbieter übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen arbeitszeitrechtliche Bestimmungen, die aus einer fehlerhaften oder zweckwidrigen Nutzung dieser Funktionen resultieren.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeiten im Sinne der gesetzlichen Vorgaben liegt allein beim Lizenznehmer.


VII. Sonstige Bestimmungen

§ 16 Schriftformerfordernis

Sofern in diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas Anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Nutzung der App abgegeben werden, in Schriftform oder per E-Mail abzugeben. Die E-Mail-Adresse des Diensteanbieters lautet:
 
info@vineyard-cloud.com.
 
Die postalische Anschrift des Diensteanbieters lautet:
 
Vineyard Cloud GmbH, Ruprechtstraße 44, 67483 Edesheim.
 
Änderungen der Kontaktdaten bleiben vorbehalten. Im Fall einer solchen Änderung wird der Diensteanbieter Sie hierüber in Kenntnis setzen.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§ 18 Anwendbares Recht
Diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

§ 19 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, der Sitz des Diensteanbieters.

Softwarelizenzvertrag

Präambel

Der Lizenznehmer plant den zeitlich befristeten Einsatz von Softwareprodukten des Lizenzgebers in seinem Unternehmen. Der Lizenzgeber gewährt daher dem Lizenznehmer auf der Grundlage dieses Vertrags für einen begrenzten Zeitraum den Gebrauch seiner Softwareprodukte durch Zugang zu einer Onlineplattform (https://my.vineyard-cloud.com).

 

§ 1 Definitionen

Im Rahmen dieses Vertrags gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

  1. „Software“ bezeichnet das in Anlage 1 beschriebene Computerprogramm einschließlich aller dazugehörigen Module, Komponenten und Updates.

  2. „Bestellschein“ bezeichnet das vom Lizenznehmer unterzeichnete oder elektronisch bestätigte Dokument, mit dem die vom Lizenzgeber angebotenen Leistungen verbindlich bestellt werden. Der Bestellschein kann in physischer oder elektronischer Form vorliegen und enthält die Angaben zu Lizenztyp, Laufzeit, Preis und weiteren Vertragsparametern.

  3. „Hauptlizenz“ bezeichnet die Lizenz, die den Zugang zur Software und ihren Basismodulen ermöglicht und Voraussetzung für die Nutzung von Modullizenzen ist.

  4. „Modullizenz“ bezeichnet eine ergänzende Lizenz, die zusätzliche Funktionen oder Module freischaltet und nur zusammen mit mindestens einer gültigen Hauptlizenz genutzt werden kann.

  5. „Verbrauchsabhängige Lizenz“ bezeichnet eine Lizenz, bei der die Vergütung auf Grundlage der tatsächlichen Nutzung oder des gemessenen Verbrauchs innerhalb einer Abrechnungsperiode erfolgt.

  6. „Technische Kommunikationsschnittstelle (API-Verbindung)“ bezeichnet eine dokumentierte elektronische Verbindung zwischen der Software, den mobilen Anwendungen oder sonstigen Systemkomponenten des Lizenzgebers und den Systemen des Lizenznehmers, über die ein automatisierter Datenaustausch erfolgt.
    Die Konfiguration dieser Schnittstelle legt fest, auf welche Systeme, Datenbanken oder Serverinstanzen (z. B. Cloud- oder On-Premise-Umgebungen) die Software zugreift.
    Änderungen, Anpassungen oder Störungen dieser Schnittstellenverbindungen können die Funktionsweise der Software beeinflussen und liegen im Verantwortungsbereich derjenigen Partei, die die jeweilige Systemumgebung bereitstellt.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrags ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Software nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßer Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von § 3.

  2. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer Zugang zu der Software über die Internetplattform https://my.vineyard-cloud.com/ oder – sofern vereinbart – als On-Premise-Installation gemäß § 2a. Nach Abschluss des vorliegenden Vertrags wird der Lizenznehmer für die entsprechende Plattform oder Instanz freigeschaltet.

  3. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software während der Vertragslaufzeit technisch und funktional weiterzuentwickeln, sofern dadurch der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

  4. Die Überlassung der Software erfolgt ausschließlich als Nutzungsüberlassung (Software-as-a-Service-Modell) oder – bei entsprechender Vereinbarung – als On-Premise-Bereitstellung. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder einer lokal installierbaren Version besteht nicht.

§ 2a Besondere Bestimmungen für On-Premise-Installationen

  1. Sofern die Parteien eine On-Premise-Variante der Software vereinbaren, erfolgt die Installation auf vom Lizenznehmer bereitgestellten Servern oder IT-Systemen. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass die eingesetzte Hardware und Systemumgebung den vom Lizenzgeber vorgegebenen technischen Mindestanforderungen entsprechen.

  2. Der Lizenzgeber übernimmt im Rahmen des Vertrags die Installation, Wartung, Fehlerbehebung und Bereitstellung von Updates und Upgrades der Software auf den Systemen des Lizenznehmers.

  3. Der Lizenzgeber haftet nicht für Systemausfälle, Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle, die auf die Systemumgebung, Netzwerkkonfiguration, Sicherheitsmaßnahmen oder Hardware des Lizenznehmers zurückzuführen sind.

  4. Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für die Datensicherung (Backups) seiner Systeme, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine gesonderte Backup-Dienstleistung durch den Lizenzgeber vereinbart wurde.

  5. Sofern zur Durchführung von Wartungsarbeiten ein Fernzugriff erforderlich ist, gewährt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber die hierfür notwendigen Zugriffsrechte. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, diese Zugriffe ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Wartungs- und Supportleistungen zu nutzen.

  6. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Vertrags entsprechend, soweit sie nicht ausschließlich auf Cloud-Dienste (SaaS) bezogen sind.

  7. Sofern im Zusammenhang mit einer On-Premise-Installation mobile Anwendungen (Android-, iOS- oder plattformübergreifende Apps) bereitgestellt werden, werden diese als Whitelabel-Variante der durch die Vineyard Cloud GmbH veröffentlichten Standard-Apps bereitgestellt. Die Apps bleiben im Eigentum und unter der Store-Registrierung des Lizenzgebers, greifen jedoch über individuell konfigurierte technische Kommunikationsschnittstellen (API-Verbindungen) ausschließlich auf die On-Premise-Instanz des Lizenznehmers zu. Der Lizenznehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Whitelabel-App für den internen Gebrauch innerhalb seines Unternehmens. Der Lizenzgeber haftet nicht für Einschränkungen, Performanceabweichungen oder Inkompatibilitäten, die aus der Anbindung an die Infrastruktur des Lizenznehmers resultieren. Die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher datenschutz-, arbeits- oder branchenspezifischer Vorschriften bei der Nutzung der App liegt beim Lizenznehmer.

 

§ 3 Rechteeinräumung

  1. Der Lizenznehmer erhält mit vollständiger Bezahlung des Entgelts gemäß § 4 dieses Vertrages das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesem Vertrag eingeräumten Umfang. Die Nutzung darf ausschließlich auf der vom Lizenzgeber bereitgestellten Plattform oder On-Premise-Instanz erfolgen.

  2. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den gewährten Zugang oder eingeräumte Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen oder Dritten anderweitig Zugang zur Plattform oder Instanz zu gewähren, sofern diese Personen nicht vom Lizenzgeber autorisiert oder über entsprechende Benutzerkonten registriert wurden.

  3. Verstößt der Lizenznehmer gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an den Lizenzgeber zurück. In diesem Fall hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen sowie sämtliche Zugänge zu sperren oder zu löschen.

 

§ 4 Entgelt, Fälligkeit und Verzug

  1. Die Vergütung für die Gebrauchsgewährung beträgt den im Bestellschein ausgewiesenen einmaligen, verbrauchsabhängigen, monatlichen oder jährlichen Lizenzpreis zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
    Maßgeblich ist das Umsatzsteuerrecht des Sitzstaates des Lizenznehmers:
     

    • Bei Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat außerhalb Deutschlands erfolgt die Abrechnung ohne deutsche Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren, sofern eine gültige USt-IdNr. vorliegt.

    • Bei Kunden außerhalb der Europäischen Union erfolgt die Abrechnung ohne Umsatzsteuer, sofern die Leistung nach deutschem Recht als Ausfuhrleistung gilt.
       

  2. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.​

  3. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  4. Die Zahlung der Lizenzvergütung hat innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu erfolgen. Bei verbrauchsabhängigen Lizenzen erfolgt die Rechnungsstellung nach Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs.

  5. Entscheidet sich der Lizenznehmer für den Einzug der Rechnung im SEPA-Lastschriftverfahren, erfolgt der Einzug der Lizenzvergütung
     

    • bei zeitbasierten Lizenzen (monatlich oder jährlich) drei Bankarbeitstage nach dem Rechnungsdatum, jeweils im Voraus für den entsprechenden Abrechnungszeitraum,

    • bei verbrauchsabhängigen Lizenzen drei Bankarbeitstage nach Rechnungsstellung am Ende der Abrechnungsperiode.
       

  6. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Lizenzpreise angemessen anzupassen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung der Software, des Hostings oder der erforderlichen Drittleistungen (z. B. Infrastruktur-, Speicher-, API- oder Lizenzkosten) erhöhen. Preisanpassungen werden dem Lizenznehmer mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Unterbleibt eine Kündigung, gilt die Preisanpassung als angenommen.

  7. Gerät der Lizenznehmer mit der Zahlung in Verzug, betragen die Verzugszinsen neun Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

  8. Im Falle einer Rücklastschrift, die der Lizenznehmer zu vertreten hat, trägt dieser die dadurch entstehenden Bankkosten sowie eine Bearbeitungspauschale von 10 €. Dem Lizenznehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

  9. Bei Zahlungsverzug erfolgt die Mahnung nach folgendem gestaffelten Verfahren:
     

    • 15 Tage nach Fälligkeit: Zahlungserinnerung (ohne Gebühr),

    • 7 Tage nach der Zahlungserinnerung: Erste Mahnung mit einer Mahngebühr von 10 €,

    • 7 Tage nach der ersten Mahnung: Zweite Mahnung mit einer Mahngebühr von 20 €,

    • 7 Tage nach der zweiten Mahnung: Letzte Zahlungsaufforderung mit einer Mahngebühr von 30 €.
       

  10. Bleibt die Zahlung danach weiterhin aus, behält sich der Lizenzgeber vor, die Forderung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu übergeben.
    Hierdurch entstehende weitere Kosten trägt der Lizenznehmer, soweit er den Zahlungsverzug zu vertreten hat.

 

§ 5 Schutz der Software

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software sowie alle bereitgestellten Zugangsdaten, Systeme und Schnittstellenzugänge durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Dies gilt unabhängig davon, ob die Software über die Cloud-Plattform oder über eine On-Premise-Instanz genutzt wird.

 

§ 6 Laufzeit und Kündigung

  1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Datum der Auftragserteilung. Die Laufzeit richtet sich nach der im Bestellschein vereinbarten Lizenzart und kann verbrauchsabhängig, monatlich, 12 Monate oder 24 Monate betragen. Eine Abrechnungsperiode läuft jeweils vom Datum der Auftragserteilung bis zum Vortag desselben Datums der folgenden Periode.

    • Verbrauchsabhängige Lizenzen werden ohne feste Laufzeit abgeschlossen. Sie können jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.

    • Monatsverträge können mit einer Frist von einem Tag zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat.

    • 12- und 24-Monatsverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

  2. Mit jeder Verlängerung des Vertragsverhältnisses gelten automatisch die zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuellen Fassungen des Softwarelizenzvertrags und der Nutzungsbedingungen des Lizenzgebers.
    Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer mindestens 30 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit über etwaige Änderungen dieser Bedingungen informieren.
    Sofern der Lizenznehmer den Änderungen nicht bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit widerspricht oder den Vertrag fristgerecht kündigt, wird der Vertrag zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt.
    Ein während der laufenden Vertragsperiode erklärter Widerspruch hat keine Auswirkung auf deren Fortbestand, sondern bewirkt lediglich, dass die neuen Bedingungen erst mit Beginn der nächsten Vertragsperiode Anwendung finden.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  4. Modullizenzen können nur in Verbindung mit mindestens einer gültigen Hauptlizenz genutzt werden. Endet eine Hauptlizenz, wird die Nutzung der damit verbundenen Modullizenzen zum selben Zeitpunkt automatisch ausgesetzt. Bereits im Voraus gezahlte Lizenzentgelte für Modullizenzen gelten als pauschale Vergütung für die bereitgestellte Nutzungsmöglichkeit und werden nicht anteilig erstattet, auch wenn die Hauptlizenz vorzeitig endet.

  5. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail) und müssen unter Angabe der jeweiligen Vertragsnummer und Kundennummer erfolgen, um eindeutig zugeordnet werden zu können.
    Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Lizenzgeber.

 

§ 7 Instandhaltung

  1. Der Lizenzgeber leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Lizenzgeber wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Software in angemessener Zeit beseitigen.

  2. Die Instandhaltung umfasst regelmäßig Fehlerbehebung, Funktionspflege und Sicherheits-Updates. Bei On-Premise-Installationen erfolgt die Wartung im Rahmen der in § 2a beschriebenen Verfahren.
    Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich in Textform anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt die Meldung unter Beschreibung der Zeit des Auftretens, der näheren Umstände und – soweit möglich – durch Bereitstellung von Log- oder Diagnosedaten.

  3. Nicht zu den Instandhaltungsleistungen gehören Änderungen der Software, die auf Wunsch des Lizenznehmers erfolgen oder durch Systemänderungen im Einflussbereich des Lizenznehmers erforderlich werden. Solche Anpassungen werden gesondert vergütet.

 

§ 8 Haftung

  1. Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt

    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

    • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

    • im Umfang einer vom Lizenzgeber übernommenen Garantie.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung des Lizenzgebers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

  3. Eine weitergehende Haftung des Lizenzgebers besteht nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Lizenzgebers.

  4. Der Lizenzgeber bedient sich eigener Datenquellen sowie „Open Data Public Providern“ (z. B. Wetterdienste), um dem Lizenznehmer kontextbezogene, personalisierte Informationen, Statistiken, Prognosen, Empfehlungen oder Warnungen zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen dienen ausschließlich der betrieblichen Unterstützung und ersetzen keine eigenverantwortliche Prüfung durch den Lizenznehmer.
    Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder erfolgssichere Umsetzung der auf der Plattform oder Instanz verfügbaren Informationen.

  5. Die in der Software bereitgestellten Funktionen, Daten und Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutz- und / oder Düngemitteln dienen ausschließlich der betrieblichen Unterstützung und ersetzen nicht die eigenverantwortliche Prüfung der jeweiligen rechtlichen und fachlichen Anforderungen durch den Lizenznehmer. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verstöße, die aus der Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen, Zulassungsbestimmungen, Anwendungsauflagen, Wartezeiten, Betretungsverboten, maximal zulässigen Aufwandmengen oder sonstigen gesetzlichen, behördlichen, sicherheits- oder umweltrelevanten Vorgaben resultieren. Die Verantwortung für die korrekte Anwendung und Dokumentation liegt allein beim Lizenznehmer.

  6. Soweit die Software Pflanzenschutzmittel- und / oder Düngemitteldaten aus externen oder behördlichen Quellen (insbesondere der BVL-Datenbank, https://psmregister.bvl.bund.de) automatisiert bereitstellt, erfolgen Abruf und Anzeige ohne Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten. Der Lizenznehmer kann daneben eigene Pflanzenschutz- und / oder Düngemittel samt Dosierungen, Auflagen und weiteren Metadaten in der Software anlegen oder bestehende Datensätze bearbeiten. Für alle vom Lizenznehmer selbst angelegten oder geänderten Daten übernimmt der Lizenzgeber keine Verantwortung oder Haftung – unabhängig davon, in welchem Land die Software eingesetzt wird.

  7. Die in der Software verfügbaren Funktionen zur Zeiterfassung von Mitarbeitern dienen ausschließlich der betrieblichen Kalkulation, internen Planung und Kostenrechnung. Sie sind nicht als rechtskonforme Arbeitszeiterfassung im Sinne der jeweils national geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften (z. B. Arbeitszeitgesetz, Richtlinie 2003/88/EG oder entsprechende nationale Regelungen anderer Mitgliedstaaten) konzipiert oder zertifiziert. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen arbeitszeitrechtliche Bestimmungen, die aus einer fehlerhaften oder zweckwidrigen Nutzung dieser Funktionen resultieren. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeiten im Sinne der gesetzlichen Vorgaben liegt allein beim Lizenznehmer.

 

§ 9 Datenschutz

  1. Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten vertraulich sowie im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
    Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

  2. Sofern der Lizenznehmer personenbezogene Daten im Rahmen der Software verarbeitet, wird zwischen den Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

  3. Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten des Lizenznehmers nur, soweit hierfür eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
    Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

  4. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass bestimmte Funktionen der Software auf Infrastrukturen oder Diensten Dritter (z. B. Hosting-Provider, Karten- und Push-Services) basieren können.
    Soweit hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der Datenschutzbestimmungen des Lizenzgebers und der jeweils geltenden Datenschutzstandards der Drittanbieter.

  5. Alle im Rahmen der Nutzung der Software erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten werden grundsätzlich auf Servern mit Standort Deutschland gespeichert, soweit keine anderweitigen gesetzlichen oder vertraglichen Vereinbarungen bestehen.

  6. Für On-Premise-Installationen gilt ergänzend:
    Die Verantwortung für den Betrieb, die technische und organisatorische Sicherheit sowie den Schutz der vom Lizenznehmer betriebenen Systeme und Datenbanken liegt ausschließlich beim Lizenznehmer.
    Der Lizenzgeber hat in diesem Fall keinen Zugriff auf personenbezogene Daten, es sei denn, der Lizenznehmer gewährt diesen Zugriff im Rahmen von Wartungs- oder Supportleistungen ausdrücklich, zeitlich begrenzt und im Einklang mit einer gesonderten Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO

§ 9a Datennutzung (Nutzungsdaten)

  1. Mit der Nutzung der Plattform oder einer On-Premise-Installation können im Rahmen der Systemnutzung technische, betriebliche oder statistische Daten entstehen („Nutzungsdaten“).
    Der Lizenzgeber darf diese Daten in anonymisierter oder aggregierter Form zur Verbesserung, Analyse und Weiterentwicklung seiner Systeme, Algorithmen und Auswertungen verwenden.
    Bei On-Premise-Installationen gilt dies nur, soweit der Lizenznehmer dem Lizenzgeber den Zugriff auf die hierfür erforderlichen anonymisierten oder aggregierten Daten ausdrücklich gestattet oder diese im Rahmen von Wartungs- oder Supportleistungen zur Verfügung stellt

  2. Eine Re-Identifizierung natürlicher Personen oder einzelner Betriebe ist ausgeschlossen.
    Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) und berührt nicht die Eigentums- oder Verfügungsrechte des Lizenznehmers an den zugrunde liegenden Originaldaten.

§ 9b Datenverarbeitung durch Reseller

  1. Soweit der Lizenznehmer als Reseller im Rahmen der Software eigene Kunden, Lieferanten oder sonstige Dritte verwaltet, ist er für die dabei erfolgende Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO.
    Der Lizenzgeber stellt die Software ausschließlich als technische Infrastruktur bereit und verarbeitet die hierbei anfallenden Daten im Auftrag des Lizenznehmers gemäß der gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

  2. Der Reseller verpflichtet sich, sämtliche Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten nach der DSGVO gegenüber seinen eigenen Kunden zu erfüllen und sicherzustellen, dass jede Nutzung, Auswertung oder Weitergabe personenbezogener Daten auf einer zulässigen Rechtsgrundlage beruht.

  3. Die Datenverarbeitung innerhalb der Software erfolgt mandantengetrennt.
    Eine Nutzung, Einsichtnahme oder Weitergabe von Daten anderer Mandanten, Reseller oder deren Endkunden ist ausgeschlossen.
    Der Lizenznehmer darf nur auf Daten zugreifen, die seiner eigenen Mandanten- oder Kundeninstanz zugeordnet sind.
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Software als Cloud- oder On-Premise-Variante betrieben wird.

  4. Der Lizenzgeber ist berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Daten mandantenübergreifend zu analysieren, um die Software, deren Algorithmen und Leistungsfähigkeit zu verbessern, sofern hierbei kein Personen- oder Unternehmensbezug hergestellt werden kann (§ 9a).

  5. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit dieses Vertrags entsprechend

§ 9c Datensicherheit

  1. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die im Rahmen der Software verarbeiteten Daten sicherzustellen.
    Diese Maßnahmen umfassen insbesondere den Schutz vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Veränderung von Daten sowie regelmäßige Sicherungen und Zugriffskontrollen.
    Bei On-Premise-Installationen liegt die Verantwortung für den technischen Betrieb, die Datensicherung und die Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen beim Lizenznehmer.
    Der Lizenzgeber hat nur Zugriff auf die Systeme, soweit dies zur Durchführung von Wartungs- oder Supportleistungen ausdrücklich und zeitlich begrenzt gestattet wird.

  2. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit seiner Zugänge, Endgeräte und Netzwerke zu gewährleisten und unbefugten Zugriff auf die Software zu verhindern.

§ 10 Ergänzende Bestimmungen

  1. Die Registrierung zur Nutzung der Software erfolgt über ein Online-Formular auf www.vy-c.com. Nach Eingang der Registrierungsanfrage wird der Hauptbenutzer (Administrator) für die Instanz manuell durch den Lizenzgeber oder einen autorisierten Vertriebspartner angelegt. Der Hauptbenutzer ist berechtigt, innerhalb seiner Instanz weitere Benutzerkonten anzulegen und zu verwalten.

  2. Beim erstmaligen Login in die mobilen Anwendungen wird jeder Benutzer aufgefordert, die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren. Diese Zustimmung dient ausschließlich der Nutzerinformation und ersetzt nicht den Abschluss des Softwarelizenzvertrags zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer.

  3. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu allen Benutzerkonten sicher zu verwahren und unbefugten Dritten keinen Zugriff auf die Plattform, Instanz oder App zu gewähren. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die aus dem Missbrauch von Zugangsdaten resultieren, sofern er den Missbrauch nicht zu vertreten hat.

  4. Änderungen oder Erweiterungen der Software, die der Lizenzgeber im Rahmen der Weiterentwicklung vornimmt, können Anpassungen an der Benutzeroberfläche, der Datenstruktur oder an Schnittstellen (technische Kommunikationsschnittstellen gemäß § 1) erfordern. Solche Änderungen gelten als vertragsgemäß, sofern sie den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigen.

  5. Bei On-Premise-Installationen verpflichtet sich der Lizenznehmer, dem Lizenzgeber alle für den Betrieb der Software erforderlichen Systeminformationen und Zugriffsrechte zur Verfügung zu stellen, um Support-, Wartungs- oder Updateleistungen ordnungsgemäß durchführen zu können.

 

§ 11 Sonstiges

  1. Der Lizenznehmer darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers auf Dritte übertragen.

  2. Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Lizenzgebers zulässig.

  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Textform genügt, soweit gesetzlich zulässig und zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung, auch wenn der Lizenzgeber ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

  5. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht, CISG).

  6. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber ist jedoch berechtigt, den Lizenznehmer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

  7. Erfüllungsort für alle Leistungen des Lizenzgebers ist dessen Geschäftssitz. Für Leistungen des Lizenznehmers gilt als Erfüllungsort dessen Sitz, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

  8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.

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