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Digital dokumentieren
nebenbei & stressfrei

Ab 1. Januar 2026 gilt: Pflanzenschutzmaßnahmen müssen digital dokumentiert werden. Papier, PDFs oder Word-Dateien zählen nicht mehr. Veränderung muss aber nicht kompliziert sein:

Mit VYC erledigst du alles einfach und stressfrei - und hast wieder mehhr Zeit für das, was wirklich zählt – deine Kunden und deinen Betrieb.

Image by Christian Lue

Elektronische Dokumentation der PSM-Anwendungsdaten

(Art. 67 der VO (EU) 1107/2009)

Mit Inkrafttreten der neuen Anforderungen aus Artikel 67 der Verordnung (EU) 1107/2009 wird die elektronische Aufzeichnung von Pflanzenschutzmaßnahmen verpflichtend.


Betriebe müssen ihre Anwendungen künftig in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV, XML, JSON etc.) führen und auf Anfrage der Behörde innerhalb von 30 Tagen nach der Anwendung vorlegen können.

Nicht zulässig sind PDF-Dateien, handschriftliche Aufzeichnungen oder Scans, da diese nicht maschinell auswertbar sind.
Darüber hinaus werden die bisherigen Mindestanforderungen nach § 11 PflSchG erweitert:


Ab 2026 müssen zusätzlich zu den bekannten Daten

  • EPPO-Code

  • BBCH-Stadium

  • Flächenlage

  • Uhrzeit

  • Zulassungsnummer

  • und Verwendungsart

 

dokumentiert werden.

VYC unterstützt diese Anforderungen vollständig – von der Aufgabenerfassung über den automatischen Datenimport aus der BVL-Datenbank (in Deutschland) bis zum rechtssicheren Export für Behörden.


Alle Angaben werden systematisch gespeichert, maschinenlesbar ausgegeben und sind jederzeit abrufbar.

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